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Fragen zu Technik, Abrechnung oder Rechtlichem? Hier finden Sie Antworten.
Das richtige Papier ist genauso wichtig für die Erscheinung Ihrer Drucksachen wie das passende Layout. Damit Sie auch wissen worum es sich bei gestrichenem 300g Papier handelt, finden Sie nachfolgend die wichtigsten Begriffe erklärt.
Grammatur
Die Grammatur gibt das Papiergewicht eines DIN-A0-Bogens und damit die Papierdicke an. Normales Kopier-/Office-Papier hat eine Grammatur von 80g/qm, gutes Briefpapier zwischen 90g/m2 und 120g/qm, eine Postkarte etwa 300g/qm.
Bilderdruckpapier
Das Papier wird besonders bearbeitet: Die Oberfläche wird mit einem Kreidestrich veredelt. Dieser kann matt oder glänzend, ein- oder beideseitig sein und führt zu einer hohen Druckqualität. Da die Oberfläche des Papiers geschlossen ist, wird kaum bis keine Tinte mehr aufgesaugt und detailreiche Drucke werden möglich.
Hier gibt es zwei Unterteilungen:
- glänzend gestrichen
Die Oberfläche ist sehr glatt und gut verschlossen, z.B. Fotopapier. Allerdings vermittelt dieses Papier oft einen eher billigen Eindruck und ist für Textdruck weniger geeignet. Wenn auch das Schriftbild gar nicht so schlecht ist, sollte es mit Bedacht und für eine sehr kleine Gruppe von Produkten gewählt werden. - matt gestrichen
Das Papier ist gut verschlossen und bietet eine hohe Detailwiedergabe, wirkt dabei edel und hochwertig. Daher empfehlen wir für Ihre Drucksachen in der Regel ein matt gestrichenes Papier.
Affichen-Papier
Ist ein besonderes Papier für Plakate. Es wird speziell geleimt, damit es eine begrenzte Zeit bedruckt und gefaltet im Wasser lagerbar ist, bevor es angeklebt wird. Meist hat es eine blaue Rückseite und eine Grammatur von 115g/qm.
Naturpapier
Grobes, komplett unbehandeltes Papier ohne Strichauftrag, daher auch ungestrichenes Papier genannt. Aufgrund der raen Oberfläche gehen kleinere Details des Drucks verloren, Kontraste werden undeutlicher und die Farbe wirkt softer, da sie teilweise vom Papier aufgesaugt wird.
Es zeichnet sich durch eine gute Haptik aus und ist, da unbehandelt, umweltschonender.
Online-Druckereien bieten meist nur wenige Papiersorten an. Wenn es etwas besonderes sein soll, können unsere Partnerdruckereien jede gewünschte Papiersorte verarbeiten.
Sie kennen es aus Ihrer Praxis, wir erleben es täglich: Überraschung und Enttäuschung, weil (theoretisch) gleiche Farben in der Bildschirmansicht (z.B. als PDF), beim Probeausdruck und beim fertigem Druckprodukt (Offsetdruck) nicht identisch aussehen. Wo liegen die Ursachen?
Bildschirmdarstellung
Farben auf dem Bildschirm haben ihre eigene Lichtquelle, sie leuchten. Im Vergleich zur Bildschirmdarstellung wirken gedruckte Farben dann oft blasser und dunkler. Denn gedruckte Farben leuchten nicht selbst, sondern reflektieren nur das Licht. Ein weiteres Problem: Nahezu jeder Bildschirm stellt (technisch) identische Farben optisch mit Abweichungen dar.
Ausdrucke
Tinten- oder Laserstrahldrucker erzeugen Farben in einem völlig anderen technischen Prozess als Druckmaschinen. Das führt zwangsläufig zu Abweichungen in der Farbwiedergabe, die sich nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand (in der Fachsprache: regelmäßiges Kalibrieren) ausgleichen lassen.
Papierqualität
Auch die Auswahl des Papiers verändert die Farbwiedergabe (und den Kontrast) u.U. noch einmal entscheidend. Getöntes oder stark saugendes Material „schluckt“ Farben, sie wirken weicher, weniger „real“ – oft ein gewünschter Effekt. Auf weißem, glatten Material wird die Farbwiedergabe allerdings kaum beeinflusst.
Wie lassen sich Überraschungen vermeiden?
Es gibt nur eine zuverlässige Möglichkeit: die Simulation der „realen“ Offset-Farben und der Papiertöne vor dem Druck durch sog. „farbverbindliche Digitalproofs“. Spezialanbieter erreichen mit einer für diesen Zweck entwickelten Software und qualitativ hochwertigen Druckern, die kontinuierlich kalibriert werden, eine nahezu exakte Simulation des Offsetdrucks. Ein weiterer Vorteil: Die Farbtöne lassen sich gleichzeitig für unterschiedliche Papiere testen.
Ohne Proofs können wir (bzw. die Druckerei) nicht für ein optimales Ergebnis garantieren. Deshalb empfehlen wir Ihnen bei hochwertigen Drucksachen oder Aufträgen, bei denen es ganz besonders auf die Farbechtheit ankommt, einen farbverbindlichen Digitalproof vorab. Der Gewinn an Sicherheit und Qualität wiegt die Kosten sicher auf (ca. 40,– Euro für eine DIN A4-Seite).
Wenn Sie (oder wir für Sie) einen Fotografen engagieren, der Bilder in Ihrem Haus und in Ihrem Auftrag von Personen für Werbezwecke macht, haben Sie nicht automatisch das Recht, diese zu veröffentlichen. Auch wenn es für die Betroffenen offensichtlich ist, dass sie fotografiert werden oder sie mündlich zustimmen, reicht das leider nicht. Personen, die auf den Fotos zu sehen sind, müssen einer Veröffentlichung ausdrücklich zustimmen (Ausnahme: Großgruppen).
Um Missverständnisse oder Ärger zu vermeiden, hilft ein Formular (Beispiel siehe Abbildung), das im Vorfeld ausgefüllt wird. So haben Sie eine schriftliche Bestätigung oder die betroffenen Personen haben die Möglichkeit die Nutzungsrechte vorab zu verweigern oder einzuschränken.
Vorsichtshalber sollten Sie sich Bilder (bei denen die Bildrechte eigentlich geklärt
sind), die Sie für Drucksachen oder das Internet verwenden vor Veröffentlichung von den Verantwortlichen bzw. den abgebildeten Personen noch einmal freigeben lassen (Probeausdruck vorlegen).
Sicher haben Sie die Diskussionen zum Thema Künstlersozialabgabe, die durch verschärfte Prüfungen der Rentenversicherungsträger für großen Wirbel sorgt, verfolgt. Auch wenn einige Fragen noch nicht abschließend geklärt sind und sich die Juristen streiten, hier einige Hintergrundinformationen und der aktuelle Stand:
Die Künstlersozialkasse ist grundsätzlich eine gute Sache, da sie es Künstlern – die
oft mit äußerst mageren Honoraren auskommen müssen – ermöglicht, sich günstig kranken- bzw. sozial versichern zu lassen: Die Versicherung wird bis zu einer
Beitragsbemessungsgrenze mit 50% bezuschusst. Wer sich bei der Künstlersozialversicherung versichern lassen kann, ist seit langem weitgehend klar (der Begriff Künstler wird dabei recht weit gefasst), nicht offensiv kommuniziert wurde allerdings in der Vergangenheit, wer abgabepflichtig ist. Während für Verlage und Werbeagenturen diese Abgabepflicht seit langem geläufig ist, war diese Pflicht vielen anderen Unternehmen nicht bekannt.
Im Sinn des Künstlersozialversicherungsgesetzes sind alle Entgelte, die an selbständige Künstler und Publizisten für künstlerische oder publizistische Leistungen gezahlt werden, Teil der abgabepflichtigen Bemessungsgrundlage. Nach Definition des Gesetzes gehören dazu auch die Leistungen eines Grafik-Design-Büros, unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Einzelunternehmen (wie soldan kommunikation), eine GbR, eine OHG oder KG handelt. Konkret: Mit hoher Wahrscheinlichkeit müssen Sie ca. 5% Künstlersozialabgabe auf Rechnungen bezahlen, die wir Ihnen stellen.
Auf diese Abgabepflicht haben Sie und wir keinerlei Einfluss, da es sich um eine allgemeine Abgabepflicht handelt, die für alle gilt, die nicht nur punktuell künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. Wer also im normalen Umfang Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit „einkauft“, kommt (abgesehen von wenigen Ausnahmen) um diese Abgabe nicht herum. Wir übrigens auch nicht. Die Abgabepflicht hat auch nichts damit zu tun, ob der Fotograf, Texter oder das Design-Büro selbst bei der Künstlersozialkasse versichert sind.
Die juristischen Details sind natürlich komplizierter, als wir es hier als Nicht-Fachleute aufarbeiten können. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn es Unklarheiten geben sollte, die Sie selbst nicht ausräumen können.
Immer öfters wünschen sich unsere Kunden Word-Vorlagen. Für die interne Druckausgabe kann man solche Vorlagen auch gut verwenden. Professionelle Druckdaten mit der eine Druckerei arbeiten kann, lassen sich so leider nicht erstellen. Auch andere Office-Programme sind nicht für die Druckausgabe geeignet. Sie erfordern einen hohen Aufwand an Nacharbeit und beinhalten ein sehr hohes Fehlerrisiko.
Nachteil von Word-Dokumenten:
- Word hat nur rudimentäre Umbruch- und Silbentrennungsoptionen. (Word-Dateien können an einem anderen Gerät schon anders aussehen, als dort, wo sie gestaltet wurden.)
- Word kennt zwar Kopf- und Fußzeilen, aber keine Mustervorlagen.
- Das Erstellen einer druckfähigen PDF-Datei mit Word alleine ist nicht möglich. (Word kann nicht nach CMYK = Vierfarbdruck ausgeben und kennt keine Sonderfarben.)
- Word kann keine Logos oder andere Grafiken in professionellen Dateiformaten wie PDF oder EPS einbinden.
- Mit Word kann man nicht randabfallend (mit Beschnitt) drucken oder gestalten.
- Der Wechsel zwischen unterschiedlichen Spaltenanzahlen in Word ist kompliziert und fehlerbehaftet. Es kommt oft zum willkürlichen Umschalten.
- Textrahmen, die an einer bestimmten Stelle auf einer Seite bleiben sollen, lassen sich theoretisch in Word realisieren. Es macht aber die Dokumente sehr instabil und die Textrahmen rutschen oft ohne Grund auf die nächste Seite.
- Wenn eine Schrift auf dem einem System vorhanden ist, auf dem anderen aber
nicht, wird diese beliebig geändert. (Das Programm gibt leider nicht einmal einen Hinweis darauf.) - Wenn die Vorlage bei uns in Ordnung ist, bedeutet das noch lange nicht, dass
diese bei Ihnen genau so aussieht und funktioniert. Und leider lässt sich das auch nicht beeinflussen.
Ein Impressum soll dem Nutzer oder Kunden einer Internetseite die Möglichkeit
geben, unkompliziert herauszufinden mit wem er es zu tun hat. Das Impressum muss an einer gut zu erreichenden Stelle verlinkt sein. Sinnvoll ist ein Link in der Fusszeile oder im Bereich Kontakt.
Was beinhaltet ein vollständiges Impressum?
- Anschrift, Telefon und Faxnummer
- Nummer der Registereintragung
- Angabe des Registergerichts
- Umsatzsteuer-Identnummer
- e-Mail-Adresse
Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben müssen alle gewerblichen Anbieter machen, egal ob die Webpräsenz dem E-Commerce oder der Selbstdarstellung dient. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind rein private Websites.
Angaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten
Bei Körperschaften und Vereinen, sowie Berufen mit bestimmten Pflichtmitgliedschaften bestehen erweiterte Auskunftspflichten. Näheres findet man auf entsprechenden Websiten, z.B. www.impressum-generator.de. Für Shopbetreiber usw. gilt es, auf die Widerrufserklärung, Einbeziehung der AGB bei Vertragsschluss und korrekte Preisauszeichnung bzw. Versandkostenangabe zu achten.
Bei fehlenden, unvollständigen oder nicht richtig angebrachten Angaben droht ein oft empfindliches Bußgeld. Auch eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber kann die Folge sein.